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FSG Wirbelau/Schupbach/Heckholzhausen I - SVC I    4:1 (1:0)

In einem insgesamt sehr mäßigen Spiel zweiter Mannschaften auf Augenhöhe, in denen herausgespielte Tormöglichkeiten auf beiden Seiten Mangelware waren, verpasste der SVC eine gute Gelegenheit, sich für die verbleibenden Spiele der Rückrunde wieder mehr Selbstvertrauen zu holen.

Die ersten Minuten gehörten dem SVC, der zwei gute Möglichkeiten durch Max Herzog und Herbert Falkenbach hatte. Danach kam der Gastgeber besser ins Spiel, was auch an den sich häufenden leichten Ballverlusten des SVC in der Vorwärtsbewegung lag. Das 1:0 dann durch eine schöne Einzelleistung eines FSG-Stürmers, der sich im 1gegen1 am Strafraum durchsetzte und von dort traf. Wenn es durch den SVC gefährlich wurde, dann durch Max Herzog, der - immer wieder steil geschickt - für Unruhe in der FSG-Abwehr sorgte. Und hier tat sich dann der Schiedrichter zum ersten - aber nicht letzten - Mal hervor, als er bei einem weiteren Steilpass auf den SVC-Stürmer ein eindeutiges Handspiel des letzten Mannes in der FSG-Abwehr übersah, der damit eine klare Tormöglichkeit verhinderte.

Nach der Pause kam der SVC schnell zum Ausgleich, als Herbert Falkenbach einen von Carlo Schott getretenen Freistoß einköpfte. Aber bevor der SVC den damit verbundenen Aufwind hätte nutzen können, trat der Schiedsrichter in Aktion und zeigte nach einem Eckball, in dessen Verlauf ein SVC-Spieler klar den Ball getroffen und aus dem Strafraum befördert hatte, zum Erstaunen aller Anwesenden auf den Elfmeterpunkt. Auch die FSG-Spieler samt Anhang am Spielfeldrand verhielten sich ausgesprochen ruhig und sie wussten warum. Das es in den Minuten nach der erneuten Führung durch dieses Elfmetergeschenk erst einmal etwas unruhiger wurde, war nicht so verwunderlich und wenn man von einem Schiedsrichter nach zwei Blutgrätschen desselben FSG-Spielers hintereinander (mit Anlauf, von der Seite, gestrecktes Bein, offene Sohle), als Begründung für sein völliges Nichteingreifen "er hat nicht getroffen" (Zitat) zu hören bekommt, dann spricht das weder für eine souveräne, auf Beruhigung abzielende Spielführung noch für eine korrekte Regelauslegung (nach Regel 12 der FIFA ist bekanntlich bereits der Versuch strafbar). Die Meinung des FSG-Kommentators, dass der Schiedsrichter die Begegnung jederzeit sicher im Griff hatte, dürfte daher doch eher exklusiv sein.

Aber auch wenn der Elfmeterpfiff zu Ungunsten des SVC sicherlich ein Knackpunkt in der Begegnung und das Spiel- bzw. Schiedsrichterglück mal wieder nicht auf SVC-Seite war. Die zu den weiteren Toren führenden Abwehrfehler dürfen natürlich trotzdem nicht passieren und auch mit den in der Endphase aufgebotenen drei Stürmern blieb man gegen diese wahrlich nicht sattelfeste Abwehr einfach zu harmlos um noch einmal zurückzukommen.

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